Erstellung von Gutachten für Daten-Netzwerke, EDV-Komponenten, TK-Anlagen, Multimedia-Anlagen jeder Art
Matthias Caven
Von
der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für das Informationstechnikerhandwerk. (Spezieller Fachbereich:
Daten-Netzwerke)
Für weitere Informationen bitte E-Mail an Info@IT-Sachverstand.de
Sachverständige
Unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht
geschützt.
Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen
sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche
Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die
öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet
besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige
darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte,
denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse
verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die
Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein
unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und
unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als
Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt -so ver langen es die Prozessordnungen
deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein.
Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder
Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch
immer persönlich verantwortlich.
Qualifikation
Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender
Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten,
müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht
ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten
Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die
Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits
öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können
wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber
hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie
vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das
begehrte Qualitätssiegel führen.
Aufgaben und Aufträge
Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die
Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch
regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten.
Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei
Vertragspartnerkönnen festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines
Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell
für Rechtssicherheit etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder
Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage
funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es
keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige
handeln ihre Verträge frei aus.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Gütesiegel für Sachverstand
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu.
Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines deutschen
Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten
Sachverständigen finden?
Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität in
Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt.